Damit eine kleine Betriebsstörung nicht gleich die Existenz kostet: Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Ihre fixen Kosten, wenn ein Sachschaden Ihren Betrieb stillstehen lässt. So können Sie sich ganz aufs Wesentliche konzentrieren.
Versichert ist Ihr entgangener Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen. Betriebsgewinn ist der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse, der gehandelten Waren und aus Dienstleistungen.
Wir haften für den Unterbrechungsschaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entstanden ist. Die Haftzeit kann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden, wenn dies für Ihren Betrieb erforderlich ist.
Sie können Ihr Ertragsausfallrisiko gegen folgende Gefahren versichern:
Für definierte Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine Betriebsschließungsversicherung zu vereinbaren.
Im Schadensfall werden der Betriebsgewinn, der Aufwand an fortlaufenden Kosten, insbesondere Gehälter, Löhne der Facharbeiter, Löhne der Nichtfacharbeiter, bis zur Grenze der vereinbarten Versicherungssumme für Sie übernommen.