Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Wir sind für Sie da

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr steht Ihnen unser Kundenservice-Center per Telefon, Chat und Rückrufwunsch zur Verfügung.

Unsere BLZ67450048
Unsere BICSOLADES1MOS

Stiftergemeinschaft

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Überblick

Stiften Sie Freude

Aus der Region für die Region – so lautet der Kerngedanke unseres Engagements. Mit hoher Leistungsbereitschaft und viel Verantwortung für andere können auch einzelne Dinge zum Wohle aller angestoßen oder verändert werden. Ihre Stiftung in oder zu der Stiftergemeinschaft Sparkasse Neckartal-Odenwald ist das ideale Werkzeug dafür.

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwendet wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Der Stiftungszweck kann ganz unterschiedlich sein, zum Beispiel:

  • Jugend­ und Altenhilfe
  • Erziehung und Bildung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Umwelt­ und Naturschutz
  • Landschafts­ und Denkmalschutz
  • Sport
  • ...

Ausführliche Informationen

Hier erhalten Sie das vollständige Beratungsprospekt der Stiftergemeinschaft Sparkasse Neckartal-Odenwald als PDF-Dokument.

Wie werden Sie Stifter?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwendet wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

  • Spende
    Ab 1 Euro kann eine Spende eingebracht werden, die unmittelbar dem Stiftungszweck zu Gute kommt.
  • Zustiftung
    Der Mindestwert einer Zustiftung beträgt 5.000 Euro. Hier erfolgt die Verwendung gemäß den vorgegebenen Zwecken der Satzung nach Beschluss des Stiftungsvorstandes.
  • Stiftungsfonds
    Bei Zustiftungen ab 25.000 Euro können Sie Ihre Zustiftung einem bestimmten Zweck zuordnen.
    Bei Zustiftungen ab 50.000 Euro können Sie zusätzlich den Namen und Zweck des Fonds bestimmen.
Satzung der Stiftergemeinschaft Sparkasse Neckartal-Odenwald

Hier erhalten Sie die Satzung der Stiftergemeinschaft Sparkasse Neckartal-Odenwald als PDF-Dokument.

Ihr nächster Schritt

Über unsere Stiftung informieren wir Sie gerne persönlich.

Kontakt

Persönlicher Kontakt

Über unsere Stiftung informieren wir Sie gerne persönlich

Anja Herkert
Geschäftsführerin

Stiftergemeinschaft Sparkasse Neckartal-Odenwald
Hauptstraße 5
74821 Mosbach
Telefon: 06261 86-1430
Fax: 06261 86-1223
stiftergemeinschaft@spk-ntow.de

Bankverbindung für Zustiftungen und Spenden

IBAN: DE33 6745 0048 0004 3791 52
BIC: SOLADES1MOS
Sparkasse Neckartal-Odenwald

 Cookie Branding
i